Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Objektgestaltung-Lehmbau Dortmund
Richardstr. 18
44137 Dortmund
1. Geltung der AGB
1.1.
Die Leistungen und Angebote der Objektgestaltung-Lehmbau Dortmund erfolgen ausschließlich auf Grundlage der zum Zeitpunkt der
Bestellung/Auftragserteilung gültigen Fassung der AGB. Sie gelten bis auf Widerruf auch für alle zukünftigen Geschäftsvereinbarungen.
1.2.
Die gültigen AGB sind auf unserer Website abrufbar oder können von uns angefordert werden.
1.3.
Geschäftsbedingungen eines kaufmännischen Kunden werden ausdrücklich widersprochen.
2.Angebote und Vertragsabschluss
2.1.
Alle Angebote (auch speziell ausgearbeitete) sind freibleibend.
2.2.
Alle Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sie enthält verbindliche Preise und gilt damit als Vertragsgrundlage.
2.3.
Sonderbestellungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
2.4.
Bei Angeboten und Aufträgen, gilt die VOB in ihrer gültigen Fassung als vereinbart!
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1.
Alle Preisangaben netto, zuzüglich der in Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen werden zum jeweils am Tag der Ausstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatz abgerechnet.
3.2.
Die im Zahlbetrag enthaltene Mehrwertsteuer und der entsprechende Nettobetrag werden gesondert ausgewiesen.
3.3.
Generelle Preis- und Konditionsänderungen behalten wir uns prinzipiell und zu jedem Zeitpunkt vor. Wie in 2.1. bereits erwähnt sind alle in
Angeboten aufgeführten Preise prinzipiell freibleibend.
3.4.
Mündlich vereinbarte Preise und Konditionen sind ungültig sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden
3.5.
Eine nach Vertragsschluss belegbar erfolgte Arbeitskosten- und Materialkostenerhöhung wird an den Kunden weiter berechnet.
3.6.
Bei Beginn eines Objektes, nach Materialanlieferung und Baustelleneinrichtung, ist eine Abschlagzahlung in Höhe des angefallenen Materialwertes, mindestens jedoch in Höhe von 20% des Auftragvolumens fällig. Weitere Abschlagzahlungen erfolgen nach Fertigstellung einzelner Bauabschnitte bzw. einzelner Objekte.
3.7.
Die Schlussrechnung ist innerhalb 7 Werktagen netto ohne Abzug zu begleichen.
3.8.
Rechnungsreklamationen müssen innerhalb von 5 Werktagen angezeigt werden.
Differenzen bei einzelnen Positionen berechtigen nicht zum. Rückhalt der Gesamtrechnung
3.9.
Wegezeiten sind Arbeitszeiten
4.
Logistikkosten
4.1.
Alle Logistikkosten trägt der Kunde. Wir weisen den Kunden vor Vertragsabschluss auf gesondert entstehende Logistikkosten hin.
Die angegebenen Frachtkosten gelten nur für die Bundesrepublik Deutschland.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Erfüllung aller Forderungen, als Vorbehaltsware unser Eigentum.
Ware, an der uns
Miteigentum oder Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware
bezeichnet.
6. Mängelgewährleistung; Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten
6.1.
Wir gewährleisten im Rahmen der folgenden Bestimmungen, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen
Sinn sind und - soweit derartige Zusagen gemacht wurden - die schriftlich vereinbarten Spezifikationen und zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden.
6.2.
Offensichtliche Mängel oder Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung, schriftlich anzuzeigen.
Die mangelhaften Ausführungen sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns
oder unsere Vertreter bereitzuhalten. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn ein aufgetretener Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht,
dass zuvor
aufgetretene Fehler nicht unverzüglich angezeigt worden sind.
6.3.
Bei begründeten Gewährleistungsansprüchen leisten wir Nachbesserung oder eine Herabsetzung des Preises (Minderung) innerhalb der Gewährleistungsfrist.
7. Haftung;
Haftungsbeschränkungen
7.1.
Schadensersatzansprüche gegen uns sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von
Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertragliche Pflichten, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlungen ausgeschlossen,
es sei denn, der Verkäufer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten
Eigenschaft.
7.2.
Schadensersatz wegen etwaiger Mangelfolgeschäden steht dem Käufer nur für den Fall zu, dass bei Nichtvorliegen von uns ausdrücklich zugesicherten
Eigenschaften das Risiko eines Mangelfolgeschadens durch die zugesicherte Eigenschaft ausgeschlossen werden sollte. Weitere Ansprüche des Käufer
gegen uns - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.
7.3.
Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns ist die Haftung begrenzt auf den Rechnungswert.
7.4.
Die Objektgestaltung-Lehmbau Dortmund übernimmt keine Haftung für Schäden die nicht Vertragsgegenstand sind z.B. entgangener Gewinn oder
sonstige Vermögensschäden.
7.5.
Wenn und soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
7.6.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gelten ferner dann nicht,
wenn der Kunde Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.
8. Gerichtsstand; Anwendbares Recht; Salvatorische Klausel; Schriftform
bei Änderungen
8.1.
Als ausschließlicher Gerichtsstand mit kaufmännischen Kunden lt. HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen
gilt Dortmund als vereinbart.
8.2.
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es für Inlandsgeschäfte gilt. Die Geltung des einheitlichen internationalen
Kaufrechts (Uncitral-Abkommen) wird
ausgeschlossen.
8.3.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen
Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten
sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten,
wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
8.4.
Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarungen
im Kaufvertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden den Verkäufer nur nach schriftlicher Bestätigung.